Im Zuge des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses von Dr. Weigert haben wir die Qualität unserer rezepturgemäß enthaltenen Inhaltsstoffe verbessert. Die Inhaltsstoffe wurden durch Alternativen ohne Gefahrstoffhinweis ersetzt. Durch diese Optimierung ist das Produkt neodisher MediClean Dental selbst kein Gefahrstoff mehr und wird kennzeichnungsfrei.
Damit behält die bewährte Formulierung von neodisher MediClean Dental dieselben anwendungstechnischen Eigenschaften und Spezifikationsdaten. Die Gebrauchstauglichkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit des Produkts bleiben unverändert.
Erneute Leistungsqualifikation:
Nach der Leitlinie von DGKH, DGSV und AKI zur Validierung und Routineüberwachung maschineller Reinigungs- und thermischer Desinfektionsprozess für Medizinprodukte hängt der Umfang der erneuten Leistungsqualifikation von der Art und vom Grad der Veränderung ab. Bei der Änderung des Reinigers sind dies insbesondere ein anderer Produkttyp und/oder eine andere Konzentration/Menge oder Wegfall.
Bei der Optimierung von neodisher MediClean Dental bleiben sowohl der Reinigertyp mit seinen spezifischen anwendungstechnischen Eigenschaften als auch die eingesetzte Konzentration unverändert. Die Gleichwertigkeit hinsichtlich Leistung, Sicherheit und Zuverlässigkeit wurde für das Medizinprodukt neodisher MediClean Dental verifiziert. Damit ist eine erneute Leistungsqualifikation aus besonderem Anlass, bzw. Re-Validierung aus besonderem Anlass für den Prozess nicht erforderlich. Dosierleitungen und Vorlagebehälter müssen aus diesem Grund ebenfalls nicht gespült werden. Dies wurde in Laboruntersuchungen bestätigt.
Aufgrund der positiven Verifizierung des Rohstoffes mit der höheren Qualität in der Formulierung von neodisher MediClean Dental behalten die bisher verwendeten Dokumente und Empfehlungen z.B. Freigaben von Instrumentenherstellern weiterhin ihre Gültigkeit. Die materialtechnischen Eigenschaften und die Spezifikation bleiben unverändert. Zusätzlich ist es uns möglich das Produkt neodisher MediClean Dental nun kennzeichnungsfrei, also ohne Gefahrstoffkennzeichnung, zu vertreiben.
Höhere Sicherheit für Ihre Praxis, aber auch für Ihre Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter:
Gemäß §6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat jeder Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Unter anderem müssen die Möglichkeiten einer Substitution beurteilt werden.
Mit dem Einsatz des kennzeichnungsfreien Reinigers neodisher MediClean Dental kommen Sie §7 der Gefahrstoffverordnung nach, vorrangig zu Schutzmaßnahmen eine Substitution von Gefahrstoffen durchzuführen. In diesem Sinne ist bei gleicher oder besserer Reinigungsleistung ein kennzeichnungsfreies Produkt einem kennzeichnungspflichtigen Produkt für die maschinelle Aufbereitung von Dentalinstrumenten vorzuziehen. Genauere Informationen zur Substitution finden Sie in der TRGS 600.
Für Ihre Praxis bedeutet das:
- Gleichbleibende oder ggf. verbesserte Reinigungsergebnisse
- Keine zusätzliche Leistungsqualifikation aus besonderem Anlass
- Höhere Sicherheit für das Praxispersonal
- Geringere Anforderungen an die Lagerhaltung und den Transport
- Geringerer (Dokumentations-)Aufwand für Ihre Praxis
Außerdem ist neodisher MediClean Dental ab sofort für die manuelle Reinigung von
Dentalinstrumenten ausgelobt. Beachten Sie weiterhin stets die Produktinformationen auf dem Etikett und auf dem Merkblatt sowie die Hinweise der Hersteller der Reinigungs- und Desinfektionsgeräte.