Im Zuge unseres kontinuierlichen Optimierungsprozesses wurden Inhaltsstoffe durch Alternativen ohne Gefahrstoffhinweis ersetzt. Dadurch ist neodisher MediClean Dental jetzt kein Gefahrstoff mehr.
Die Formulierung behält dieselben anwendungstechnischen Eigenschaften und Spezifikationsdaten. Gebrauchstauglichkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit des Produkts bleiben unverändert. neodisher MediClean Dental ist zudem ab sofort auch für die manuelle Reinigung von Dentalinstrumenten ausgelobt.
Da sowohl der Reinigertyp als auch die Anwendungskonzentration unverändert bleiben, Leistung, Sicherheit und Zuverlässigkeit verifiziert wurden, ist eine erneute Leistungsqualifikation/Re-Validierung aus besonderem Anlass für den Prozess nicht erforderlich. Dosierleitungen und Vorlagebehälter müssen nicht gespült werden. Bisherige Dokumente, Freigaben und Empfehlungen behalten ihre Gültigkeit. Mit dem Einsatz von neodisher MediClean Dental wird §7 der Gefahrstoffverordnung erfüllt, gemäß dessen bei gleicher oder besserer Reinigungsleistung ein kennzeichnungsfreies Produkt einem kennzeichnungspflichtigen Produkt für die maschinelle Aufbereitung von Dentalinstrumenten vorzuziehen ist (genauere Informationen zur Substitution in der TRGS 600).